AGB

Wir arbeiten auf Basis der „Allgemeinen Lieferbedingungen“ herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (FEEI). Download unter www.feei.at (Service).

Die Preise basieren auf den heutigen Gestehungskosten, verändern sich mit den Erhöhungen der „Unabhängigen Schiedskommission beim BM für wirtschaftliche Angelegenheiten“ und gelten frei Haus inklusive Verpackung, ohne Versicherung. Sämtliche Preise verstehen sich netto; die jeweils gültige Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern nicht zwingend gesetzliche Bestimmungen (Reverse Charge; ab 01.10.2002 tritt der § 19 Abs 1a UStG 1994 angefügt durch das 2. Abgabenänderungsgesetz in Kraft) anderes vorschreiben.
Als Stichtag für den Gefahrenübergang gilt der Tag der Lieferung, als Stichtag für die Rechnungslegung das Datum der Rechnung. Die Legung von Teilrechnungen ist zulässig. Als Meilensteine für die Legung von Teilrechnungen gelten die Lieferung der Apparaturen. Die Bezahlung – sofern nicht anders vereinbart – erbitten wir wie folgt: 30 Tage netto, 1/3 des Bestellwertes nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung, 1/3 nach Lieferung der Apparaturen, der Rest innerhalb von 30 Tagen netto.
Die gelieferte Ware / Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch für den Fall der Wiederveräußerung. Die Lieferung könnte 3 Wochen nach Erhalt Ihres schriftlichen Auftrages sowie nach technischer und kaufmännischer Klärung erfolgen. Die Leistung gilt mit der Abnahme durch den Auftraggeber als erbracht. Spätestens mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über und beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Gewährleistung laut gesetzlichem Rahmen.
Der Auftraggeber hat bei Weitergabe gelieferten Waren (Hardware und/ oder Software und/oder Technologie sowie dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstellung oder der von uns erbrachten Werk- und Dienstleistungen (einschließlich technischer Unterstützung jeder Art) an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe solcher Waren, Werk- und Dienstleistungen an Dritte die (Re-) Exportbestimmungen des Landes des Auftragnehmers, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
Die Vertragserfüllung unsererseits steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos
[und/oder sonstige Sanktionen] entgegenstehen.
Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, wird der Auftraggeber uns nach Aufforderung unverzüglich alle Informationen über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck unserer gelieferten Waren bzw. erbrachten Werk- und Dienstleistungen sowie diesbezügliche Exportkontrollbeschränkungen übermitteln. Datenschutzhinweis: Wir übernehmen aus datenschutzrechtlicher Sicht für die Verwendung der Anlagen (Video) durch den Auftraggeber keine Haftung. Der Auftraggeber wird auf die geltenden Datenschutzbestimmungen und geltenden Gesetze hingewiesen. Ist für die Ausführung des Auftrages eine Meldepflicht oder Freigabe nach Datenschutzbestimmungen erforderlich, bestätigt uns der Auftraggeber, dass er vor der Ausführung des Auftrages diese Meldepflicht erstattet hat bzw. die Freigabe genehmigt wurde.
Zustimmung zum Datenschutzgesetz: Mit der Bestellung erteilen Sie Ihre Zustimmung, dass die Daten aus diesem Geschäftsfall (auch an Zulieferanten), übermittelt  erden. Diese Zustimmung gilt spätestens mit der Annahme der bestellten Lieferungen und Leistungen als erteilt. Angebote basieren auf den zum Angebotszeitpunkt gültigen Gesetzen, Normen und sonstigen Vorschriften. Führen Änderungen nach diesem Zeitpunkt zu Mehrkosten oder Verzögerungen oder machen diese Leistungsanpassungen erforderlich, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Abgeltung der daraus resultierenden Mehrkosten und auf angemessene Anpassung des Terminplanes. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Salzburg vereinbart.
Optional angebotene Artikel sind im allgemeinen nicht in der Angebots-Gesamtsumme berücksichtigt. Bindefrist: 1 Monate ab Datum dieses Schreibens.

Es gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs, Ausgabe September 2011 sowie die Montagebedingungen der Stark- und Schwachstromindustrie Österreichs, Ausgabe Mai 2000.